Auf der Flucht

Luca, fragte am 10. März 2019

Hallo Nicole und Caro! Meine Frage ist, wenn ein Flüchtling die Berechtigung hat in Deutschland zu bleiben, der Asylantrag also angenommen wurde, wird ihm dann auch beispiel ein Dach über dem Kopf gewährleistet, oder ist er von dem Zeitpunkt an auf sich allein gestellt? Aufgrund meiner anstehenden Facharbeit wäre es für mich sehr interessant die Frage beantwortet zu bekommen! Liebe Grüße Luca

 

Die Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden Asylbewerber*innen genannt. Diese Menschen werden zuerst in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht und danach in Anschlussunterbringungen, wo die Gemeinde für zuständig ist. Ob Geflüchtete in Wohnungen oder Massenunterkünften leben, hängt dabei vom Bundesland und der Kommune ab.

Wenn ein Asylantrag anerkannt wird, bedeutet dies, dass ein Geflüchteter Schutz in Deutschland bekommt und für eine gewisse Zeit in Deutschland bleiben darf. Wenn der Asylantrag anerkannt wird, haben Geflüchtete ein Recht darauf, arbeiten zu gehen. Wenn sie einen Job gefunden haben, müssen sie auch die Miete selbst bezahlen. Wenn Geflüchtete noch keine Arbeit gefunden haben, steht ihnen wie auch deutschen Bürgerinnen und Bürgern das Arbeitslosengeld II zu. Dann wird die Miete von dem Jobcenter oder dem Sozialamt übernommen, allerdings nur in angemessener Höhe.

Geflüchtete sind in Deutschland nicht auf sich allein gestellt, denn sie können sich immer an die deutschen Behörden wenden, die sie bei der Wohnungs- und Jobsuche unterstützen. Außerdem gibt es in Deutschland viele ehrenamtliche Initiativen und Vereine, die die Geflüchteten bei alltäglichen Schwierigkeiten und Problemen unterstützen.