Daniel, fragte am 14. März 2019
Wenn man als Beispiel Deutschland nimmt, dann schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten oder eine Kandidatin vor, der oder die dann mit absoluter Mehrheit, also über 50% der Stimmen, vom Bundestag gewählt werden muss. Wenn der Kandidat in der 1. Runde nicht über 50% der Stimmen erhält, hat der Bundestag 2 Wochen Zeit, einen Kanzler oder eine Kanzlerin zu wählen. Der Bundespräsident schlägt aber nur im 1. Wahlgang einen Kandidaten vor. In den zwei Wochen können beliebig viele Wahlgänge durchgeführt werden und um Bundeskanzler zu werden, benötigt der Kandidat eine absolute Mehrheit.
Gibt es auch nach zwei Wochen immer noch keinen Kanzler, gibt es noch einen Wahlgang, bei dem derjenige gewinnt, der die meisten Stimmen erhält. Er benötigt als nicht mehr über 50% der Stimmen.